Wichtige Beschlüsse im EP in meinen Ausschüssen
Doch noch ein guter Tag für Verbraucher
Von dem „Deal“ für Verbraucher habe ich bereits bei meinem letzten Rückblick auf die Ausschuss Woche berichtet. Diese Woche ging es nun in die heiße Phase. Am Dienstag wurde im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz über die Änderung mehrerer Richtlinien abgestimmt, die sich alle um die Rechte der Verbraucher drehen.
Während wie bereits dargelegt der Kommissionsentwurf zunächst nichts Gutes verheißen lies, können wir als Fraktion der GUE/NGL jetzt doch mit Blick auf die Abstimmung einige Erfolge verbuchen:
Wir konnten die Schwächung des Widerrufsrechts, eines der zentralen Verbraucherrechte, verhindern. Verbraucher können danach auch weiterhin über das Internet bestellte Ware grundsätzlich zurücksenden ohne darum bangen zu müssen ihr Geld nicht zurückzuerhalten. Längst überfällig war auch die deutliche Anhebung der Geldbußen bei unlauterem Wettbewerb oder Verstößen gegen die Richtlinie über Verbraucherrecht. Damit wird der Praxis auf dem Rücken der Verbraucher Gewinne einzufahren, zumindest teilweise, ein Riegel vorgeschoben. Weiterhin waren wir erfolgreich bei der Übertragung und Ausweitung der von der Kommission vorgesehenen Transparenzvorschriften für Onlineplattformen. Diese gelten in Zukunft auch für von Verbrauchern häufig aufgesuchte Vergleichsportale. Wenn auf diesen Seiten erkennbar wird, nach welchen Kriterien die Auswahl und die Rangfolge der Einträge erfolgt, kann der Verbraucher endlich eine freie Entscheidung, ohne Manipulation, treffen.
Nicht zufriedenstellend ist das Ergebnis zur sogenannten „dual quality“ Frage, welches hinter unseren Forderungen zurückbleibt. Nach dem vom Ausschuss verabschiedeten Ergebnis ist es weiterhin möglich z.B. Waschmittel oder Lebensmittel unter dem gleichen Markennamen in verschiedenen Ländern zu verkaufen, obwohl die Zusammensetzung eine andere ist. Dies führt zur fortgesetzten Ungleichbehandlung insbesondere zwischen West- und Osteuropa.
Von notleidenden Krediten und Profiten im Bankensektor
Dass die Nachwehen der Finanzkrise noch zu spüren sind und viele Menschen nach wie vor mit den Folgen zu kämpfen haben, wurde diese Woche im Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments wieder einmal deutlich. Denn wir stimmten am Dienstag über das Verhandlungsergebnis zwischen Parlament und Rat zu Kapitalanforderungen an Banken für notleidende Kredite in deren Bilanzen ab. Das klingt erst einmal schnöde und technisch, ist aber von großer Bedeutung.
Allgemein gelten Kredite als notleidend, wenn sie mehr als 90 Tage in Verzug sind. Mit dem Ausbruch der Krise vor zehn Jahren stieg die Anzahl dieser Kredite dramatisch an. Und auch wenn die Zahlen in den letzten Jahren wieder rückläufig waren, sind EU-weit nach wie vor Kredite im Wert von 900 Milliarden Euro als notleidend klassifiziert. Vor allem in Ländern im Süden Europas, die stärker von der Krise betroffen waren, ächzen Bankbilanzen noch unter hohen Anteilen von notleidenden Krediten und somit auch ihre Profitabilität.
Anlass genug für die Kommission, um tätig zu werden. Im März vergangenen Jahres veröffentlichte sie daher ein Gesetzespaket, um den Abbau von notleidenden Krediten voranzutreiben. Die zwei wichtigsten Bestandteile des Pakets sind die Verordnung über die Kapitalanforderungen an Banken für notleidende Kredite, über die wir diese Woche im Ausschuss abgestimmt haben, sowie eine Richtlinie zur Schaffung eines Sekundärmarktes für notleidende Kredite. Leider sind beide Vorschläge sehr einseitig ausgerichtet und befassen sich vor allem damit, wie Banken sich ihrer faulen Kredite entledigen können. Die Bedürfnisse und Probleme der anderen Seite, also der Kreditnehmer*innen und Konsument*innen, werden dagegen kaum berücksichtigt.
Es macht natürlich Sinn, Banken dazu zu verpflichten, eigene Reserven zu halten, um notleidende Kredite abschreiben zu können. Die Verordnung setzt allerdings auch Anreize, dass Banken ihre faulen Kredite an andere Banken oder Finanzinstitute weiterverkaufen. Und hier kommt die Richtlinie zur Schaffung eines Sekundärmarktes für diese Kredite ins Spiel. Die Verhandlungen dazu stehen noch am Anfang. Allein der Vorschlag der Kommission ist bereits denkbar schlecht.
Angestrebt wird, dass Banken ihre Bilanzen auf Vordermann bringen, indem sie die in Verzug geratenen Kredite an Schuldeintreiber und den nicht regulierten Schattenbankensektor abstoßen. Gleichzeitig sollen außergerichtliche Verfahren zur Pfändung von Eigentum beschleunigt werden. Mit dieser Politik will man die Profitabilität der Banken auf Kosten der Kreditnehmer*innen stützen. Mit der Verschiebung und Verbriefung der faulen Kredite in den Schattenbankensektor erhöht man außerdem die Instabilität des Finanzsystems. Als DIE LINKE im Europäischen Parlament setzen wir uns daher dafür ein, dass der Richtlinienvorschlag der Kommission zurückgezogen und nicht umgesetzt wird.
Das Verhandlungsergebnis zur Verordnung wurde im Ausschuss gegen unsere Stimmen angenommen und muss jetzt noch vom Plenum des Parlaments bestätigt werden. Aber auch dort ist dem Ergebnis eine Mehrheit gewiss.
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