Was ist diese Woche in meinen Ausschüssen passiert und welche Auswirkungen wird das auf unser alltägliches Leben haben?
Der neue „Deal“ für Verbraucher
Der neue „Deal“ für Verbraucher stand diese Woche für mich auf der Tagesordnung im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.
Hierbei handelt es sich um eine bunte Mischung von Gesetzesänderungen, die sich alle um die Rechte der Verbraucher drehen. Die GUE/NGL-Fraktion und ich werden uns dafür einsetzen, dass dieser neue „Deal“ für Verbraucher auch ein guter „Deal“ für Verbraucher werden wird, denn der Vorschlag der Kommission sieht im Moment nicht danach aus.
Insbesondere möchte sie das Widerrufsrecht für Verbraucher erheblich schwächen, so soll es u.a. erschwert werden über das Internet bestellte Ware zurückzugeben, die der Käufer zu Testzwecken ausgepackt und benutzt hat. Nach unser Ansicht gibt es überhaupt keine Rechtfertigung für diese Änderung des Widerrufsrechts, außer dem Verdacht einer von Unternehmensinteressen gesteuerten Politik der Kommission. Weiterhin sind u.a. Änderungen im Bereich der Sanktion bei Verstößen gegen Verbraucherrecht vorgesehen. Damit in Zukunft vermieden wird, dass der Verbraucher bei Vorfällen wie dem Dieselgate Skandal nicht wieder den Kürzeren zieht befürworte ich die Einführung von hohen Sanktionen. Es kann nicht sein, dass Unternehmen Gewinne auf dem Rücken der Verbraucher einfahren und am Ende noch mit einem Plus-Geschäft belohnt werden.
Ein guter Ansatz findet sich in den neuen Transparenzvorschriften für Online-Plattformen. So sollen Seiten wie Amazon oder Booking.com zukünftig offenlegen müssen nach welchen Kriterien entschieden wird, welches Angebote sich oben in der angezeigten Ergebnisliste wiederfindet. Bisher ist nicht erkennbar, nach welchen Kriterien die Auswahl und die Rangfolge der Einträge erfolgt. Dies ist eine sinnvolle Änderung, die sich nach unserer Ansicht positiv auf das mittlerweile alltäglich gewordene Online-Shopping auswirkt. Daher fordern wir entgegen dem Kommissionsvorschlag diese Transparenzvorschriften auch auf Vergleichsportale, App Stores und Suchmaschinen auszuweiten.
Die Digitalsteuer
Diese Woche ebenfalls am Programm stand eine weitere Aussprache zum Digitalsteuerpaket, das im Frühjahr von der Kommission vorgelegt wurde und das ich für die GUE/NGL verhandle. Das Paket enthält zwei neue Gesetzesvorschläge: die Einführung einer digitalen Umsatzsteuer sowie die Einführung einer digitalen Betriebsstätte. Das Ziel der Umsatzsteuer ist es, sich kurzfristig Abhilfe im Kampf gegen die Steuertricks multinationaler Konzerne zu verschaffen. Der anvisierte Steuersatz von drei Prozent ist niedrig und eine Besteuerung von Umsätzen anstelle von Profiten nicht sehr zielgenau. Trotzdem ist es ein Schritt in die richtige Richtung, den meine Fraktion und ich unterstützen, da somit Google und Co. zumindest einen Bruchteil ihrer Steuerschuld gegenüber der Gesellschaft erbringen werden. Langfristig wichtiger und, falls gut umgesetzt, auch zielführender, ist die Einführung von digitalen Betriebsstätten. Im heutigen Steuerrecht ist es nach wie vor so, dass ein Unternehmen meistens eine physische Präsenz in einem Land aufweisen muss, um dort besteuert werden zu können. Eine Regelung, die im Internetzeitalter über Anachronismus hinausgeht. Mit einer digitalen Betriebsstätte ergäbe sich auch dann ein Besteuerungsrecht, wenn ein Unternehmen über keine physische Präsenz in einem Land verfügt, aber eine ausreichende wirtschaftliche Aktivität nachweisbar ist. Auch diesem Vorschlag stehen wir prinzipiell positiv gegenüber. Am Ende des Tages entscheidet allerdings bei beiden Gesetzen der Rat, ob und in welcher Form sie kommen. Und dort hat sich in den letzten Wochen und Monaten bereits Widerstand gegen die beiden Vorhaben formiert. Vor allem die Digitalsteuer stößt auf Ablehnung, nicht zuletzt auch von Deutschland.
Company Law Package
Ebenso auf der Tagesordnung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung stand das neue geplante Gesellschaftsrecht, das sogenannte „Company Law Package“. Hier sollen künftig europaweite Regelungen getroffen werden, die Unternehmen beim Bürokratieabbau helfen, seien es Firmenübernahmen, Beteiligungsverkäufe, Verschmelzungen oder die Verlegung ihrer Standorte in ein anderes Mitgliedsland. Was erst mal sinnvoll für Betriebe klingt, treibt die Kolleginnen und Kollegen der deutschen und europäischen Gewerkschaften seit Wochen auf die Barrikaden. Denn der bisherige Kommissionsvorschlag sieht vor, dass durch die Vereinfachung des Standortwechsels der Steuerdumpingwettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten verschärft wird, der dann auf dem Rücken der Belegschaften ausgetragen wird. Denn wer will aus seinem Land umziehen, nur damit seine Firma mehr Gewinn einfährt, oder alternativ seinen Job verlieren? Darüber hinaus wird mit der Vereinfachung den Konzernen ein legales Erpressungsmittel in die Hand gegeben, da sie so zukünftig einfach sagen können, „macht ihr jetzt die Gesetze, wie wir das wollen, oder wir verlegen unseren Hauptsitz in ein anderes Mitgliedsland“. Denn nach dem geplanten Company Law Package können sie ihren Hauptsitz unabhängig von der Produktionsstätte frei auf dem Papier neu festlegen. Deswegen setze ich mich mit der GUE/NGL dafür ein, dass dieses Package so wie es die Kommission vorgeschlagen hat abgelehnt wird und im Interesse der Kolleginnen und Kollegen deren Mitbestimmung nicht durch die grenzüberschreitende Umwandlung, Verschmelzung und Spaltung, ausgehöhlt wird. So gilt es z.B. den Bestandschutz der Mitbestimmungsregelung möglichst zu verlängern.
Europäischer Verteidigungsfonds
Diese Woche neu eingebracht im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucher wurde der Vorschlag der Kommission zum Europäischen Verteidigungsfond, welchen ich von Seiten der GUE/NGL im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz betreue. Der Fond sieht vor, dass im Zeitraum von 2021-2027, 13 Mrd. Euro in die Forschung zur Entwicklung von Verteidigungsprodukten und -technologien investiert werden.
Darüber abgestimmt werden soll schon in weniger als einem Monat, schon am 05. November 2018. Dies ist u.a. dem Umstand geschuldet, dass über die Fraktionsgrenzen hinweg große Einigkeit in Bezug auf die Notwendigkeit eines solchen Fonds besteht. Nicht so jedoch von meiner Seite und von Seiten meiner Fraktion. Politisch gesehen ist der Fond schon deswegen abzulehnen, weil er zu einer Militarisierung der Eurozone führt. Die Europäische Union widerspricht damit ihrer Rolle als Friedenstifter und Vermittler in Europa und wird somit insbesondere ihrer Verantwortung als Friedensnobelpreisträgerin nicht gerecht. Statt der Entstehung von Krisenherden vorzubeugen und das Übel an der Wurzel zu bekämpfen, wird durch einen solchen Fond vielmehr die Militarisierung vorangetrieben und bestehende Konflikte sogar noch verschärft. Hinzukommt das auch die rechtliche Zulässigkeit des Verteidigungsfonds mehr als fragwürdig ist, denn die Verträge der Europäischen Union sehen ganz klar vor, dass keine Haushaltsgelder in militärische- und verteidigungspolitische Maßnahmen fließen dürfen. Aber was ist die Forschung zu bewaffneten Drohnen oder autonomen Waffen sonst? Ich werde den Vorschlag der Kommission auf jeden Fall ablehnen, da es nicht hinnehmbar ist, dass die EU die Gelder des Regionalfonds kürzt, der ärmeren Regionen in der EU helfen soll wieder auf die Beine zu kommen, während der Rüstungsindustrie Milliarden in den Rachen geworden werden.
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