Vorbild Netzwerkdurchsetzungsgesetz
… will Schirdewan keine Uploadfilter in sozialen Netzen wie Facebook oder Youtube. Bei Online-Marktplätzen stehe jedoch die Sicherheit der Produkte im Vordergrund, welche mit den neuen Regelungen für die Verbraucher:innen garantiert werden müssen. „Dazu gehört auch, dass Produkte, die bereits gelöscht wurden, nicht erneut auf einer Plattform wie Amazon hochgeladen werden“, sagt Schirdewan.
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