Gutachten: Hamburgs Steuergeschenk an Warburg war eine verbotene Beihilfe
Ob tatsächlich eine verbotene Beihilfe vorliegt, entscheidet die EU-Kommission. Eine Anfrage des EU-Abgeordneten Martin Schirdewan (Linkspartei) bearbeitet die Kommission noch. Wenn die EU die Verjährung als Beihilfe einstufen würde, müsste die Bank die 47 Millionen Euro unabhängig von der Verjährung in Deutschland zurückzahlen, heißt es in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes.
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