EuGH-Entscheidung zu Hartz IV

Zu der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Oktober 2020, dass die Regelung im Sozialgesetzbuch II, in Deutschland lebende EU-Bürger vom Hartz IV-Bezug auszuschließen, teilweise gegen Europarecht verstößt (C-181/19), erklärt Martin Schirdewan

Das Urteil stärkt wichtige Grundrechte in der Europäischen Union. Wenn Kinder in der EU die Schule besuchen, haben sie in jedem Mitgliedsstaat ein eigenes Aufenthaltsrecht. Und jedenfalls, solange EU-Bürger ihre schulpflichtigen Kinder betreuen, haben sie ebenfalls wie diese ein Recht darauf, die Sozialhilferegelungen des Mitgliedsstaates in Anspruch zu nehmen. Das Urteil kann aber nur ein erster Schritt sein, verbindliche soziale Unionsrechte zu verankern. Wir dringen weiter darauf: Macht endlich Europa sozial.

Für Jörg Schindler, Bundesgeschäftsführer der Partei DIE LINKE, ist das Urteil zudem eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung:
Die Hartz-IV-Gesetzgebung war schon immer diskriminierend für EU-Bürger, die in Deutschland leben. Ich erinnere daran, dass die ehemalige zuständige Ministerin Andrea Nahles (SPD) den Sozialleistungsausschluss für EU-Bürger 2016 nochmals verschärft und lediglich “Überbrückungsleistungen” zur Ausreise für 4 Wochen zugestanden hatte. Diese Politik sprach allen wohlfeilen Sonntagsreden von europäischer Integration Hohn.